Aufzugstechnik Elektrotechnik
Matthias Brodbeck GmbH
Dafür haben Betreiber von Aufzügen und Fahrtreppen Wartungs- und Notrufverträge abgeschlossen.
Ihr Alltag als Aufzugsbetreiber
Wir können Sie als Betreiber bei dem Thema Aufzügen und Fahrtreppen entlasten.
Wir übernehmen für den Betreiber alle Aufgaben rund um den sicheren Betrieb und Verfügbarkeit Ihrer Anlagen.
Mehr als 45 Jahre Erfahrung in diesem Business.
Wir sind für Sie als Betreiber im Einsatz, damit Ihre Anlagen sicher, störungsarm, normgerecht, ZÜS- mängelfrei, effizient und kostengünstig betrieben werden.
Mitglied im Fachverband
VFA- Verband für Aufzugstechnik
Unsere Dienstleistungen für Betreiber
Umfassende Unterstützung für Ihre Aufzüge und Fahrtreppen
Begutachtung Ihrer Aufzüge und Fahrtreppen
Wir begutachten Ihre Anlagen und ermitteln den technischen Ist-Zustand. Erstellen einen Bericht und dokumentieren Sicherheitstechnische- und Qualitätsdefizite.
Überprüfen und bewerten der Wartungs- und Notrufverträge
Ein elementarer Kostenfaktor bei den Betriebskosten für Ihre Gebäude, sind die Kosten für Wartungs- und Notrufverträge der Aufzüge. Wir überprüfen diese Verträge auf Inhalt, Kosten und Laufzeit. Wenn Einsparungspotentiale erkannt werden und das ist fast immer der Fall, kündigen wir für den Betreiber die Wartungs- und Notrufverträge. Holen Angebote ein, vergleichen die Inhalte und verhandeln die Angebote mit den Aufzugsfirmen in Abstimmung mit dem Betreiber.
Abschaltung vom 2G- Netz durch die Mobilfunkanbieter Der Notruf der Aufzugsanlagen müssen auf 4G umgestellt werden.
Sie als Aufzugsbetreiber sind dafür verantwortlich, dass das Notrufsystem 4G tauglich ist. Wird die Umstellung versäumt funktioniert der Notruf vom Aufzug nicht mehr und in der Kabine eingeschlossene Personen können keinen Notruf mehr absetzen. Werden Schadensersatzforderungen gestellt, haftet der Aufzugsbetreiber vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Wir beraten Sie, wie Ihr Notrufsystem kostengünstig und zukunftssicher auf die neueste Technologie 4G umgestellt wird.
Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Wir überprüfen die Notwendigkeit von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Holen Angebote eine, verhandeln die Angebote mit der Fachfirma und nehmen die durchgeführten Arbeiten ab.
ZÜS- Mängel
Bei ZÜS- Mängeln holen wir Angebote ein. Verhandeln die Angebote mit der Fachfirma und nehmen die durchgeführten Arbeiten ab. Wenn notwendig, veranlassen wir eine Nachabnahme durch die ZÜS.
Prüfen von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen, der Anlagendokumentation und Hilfsmittel
Wir überprüfen die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, auf Sicherheit, Sauberkeit und Inhalt. Wir überprüfen die Vollständigkeit der Dokumentation und Hilfsmittel für die Personenbefreiung.
Aufzugsmodernisierung oder Neuanlage
Wir modernisieren Ihre Aufzugsanlage mit neuesten Technologien, oder installieren einen neuen Aufzug.
Wir prüfen den notwendigen Leistungsumfang mit Blick auf Sicherheit, Kosten und Werterhalt, erstellen Leistungsverzeichnisse damit Sie alle wesentlichen Betreiberpflichten erfüllen und Ihrer Verantwortung nachkommen. Außerdem begleiten wie die Montage, ZÜS- Abnahme und führen Gewährleistungsabnahmen durch. Wir verfolgen die Mängelbeseitigung.
Gefährdungsbeurteilungen
nach BetrSichV und TRBS 1111
Prüfen der Cybersicherheit
nach TRBS 1115- Teil 1
Als Aufzugsbetreiber sind Sie jetzt verpflichtet, mögliche Cyberbedrohungen Ihrer Aufzugsanlage(n) zu identifizieren, Schutzmaßnahmen zu treffen und diese in geeigneter Form zu dokumentieren. Kann keine anlagenspezifische Dokumentation vorgelegt werden, erscheint dies als Mangel in der Prüfbescheinigung Ihrer Aufzugsanlage.
Betrieb von Aufzugsanlagen
nach TRBS 3121
Wir unterweisen beauftragte Personen (ehemals Aufzugswärter) nach
TRBS 3121 3.3.2 Abs. 1-3 regelmäßige Kontrollen. Ebenfalls unterweisen wir befähigte Personen nach TRBS 3121- 3.7. zur Personenbefreiung.
Unsere Dienstleistungen
Wir sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Normen
Die Sicherheit Ihrer Anlagen sind uns ein besonderes Anliegen, daher achten wir auf die Einhaltung der Normen z.B.:
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