Aufzugstechnik Elektrotechnik

Matthias Brodbeck GmbH

Aufzüge und Fahrtreppen sollten die Dienst­leistung­en erhalten, damit die Anlagen sicher, störungsarm, normgerecht und ZÜS- mängelfrei betrieben werden können.

Dafür haben Betreiber von Aufzügen und Fahrtreppen Wartungs- und Notrufverträge abgeschlossen.

Unterstützung für Ihre Aufzüge und Fahrtreppen Brodbeck

Ihr Alltag als Aufzugsbetreiber

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Betreiber fordern Angebote an, beauftragen Reparaturen, koordinieren ZÜS- Termine (Haupt- und Zwischenprüfungen) und vieles mehr.
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Bei Störungen und Mängel müssen Betreiber die Fachfirma kontaktieren um Hilfe und Angebote anzufordern.
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Aufzüge und Fahrtreppen sind für Betreiber im Tagesgeschäft nur eines von zahlreichen Gewerken die Sie betreuen und koordinieren müssen.

Wir können Sie als Betreiber bei dem Thema Aufzügen und Fahrtreppen entlasten.

Wir übernehmen für den Betreiber alle Aufgaben rund um den sicheren Betrieb und Verfügbarkeit Ihrer Anlagen.

Mehr als 45 Jahre Erfahrung in diesem Business.

Wir sind für Sie als Betreiber im Einsatz, damit Ihre Anlagen sicher, störungsarm, normgerecht, ZÜS- mängelfrei, effizient und kostengünstig betrieben werden.

VFA Interlift E.V.

Mitglied im Fachverband
VFA- Verband für Aufzugstechnik

Unsere Dienstleistungen für Betreiber

Umfassende Unterstützung für Ihre Aufzüge und Fahrtreppen

Begutachtung Ihrer Aufzüge und Fahrtreppen

Wir begutachten Ihre Anlagen und ermitteln den technischen Ist-Zustand. Erstellen einen Bericht und dokumentieren Sicherheitstechnische- und Qualitätsdefizite.

Überprüfen und bewerten der Wartungs- und Notrufverträge

Ein elementarer Kostenfaktor bei den Betriebskosten für Ihre Gebäude, sind die Kosten für Wartungs- und Notrufverträge der Aufzüge. Wir überprüfen diese Verträge auf Inhalt, Kosten und Laufzeit. Wenn Einsparungspotentiale erkannt werden und das ist fast immer der Fall, kündigen wir für den Betreiber die Wartungs- und Notrufverträge. Holen Angebote ein, vergleichen die Inhalte und verhandeln die Angebote mit den Aufzugsfirmen in Abstimmung mit dem Betreiber.

Abschaltung vom 2G- Netz durch die Mobilfunkanbieter Der Notruf der Aufzugsanlagen müssen auf 4G umgestellt werden.

Sie als Aufzugsbetreiber sind dafür verantwortlich, dass das Notrufsystem 4G tauglich ist. Wird die Umstellung versäumt funktioniert der Notruf vom Aufzug nicht mehr und in der Kabine eingeschlossene Personen können keinen Notruf mehr absetzen. Werden Schadensersatzforderungen gestellt, haftet der Aufzugsbetreiber vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Wir beraten Sie, wie Ihr Notrufsystem kostengünstig und zukunftssicher auf die neueste Technologie 4G umgestellt wird.

Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

Wir überprüfen die Notwendigkeit von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten. Holen Angebote eine, verhandeln die Angebote mit der Fachfirma und nehmen die durchgeführten Arbeiten ab.

ZÜS- Mängel

Bei ZÜS- Mängeln holen wir Angebote ein. Verhandeln die Angebote mit der Fachfirma und nehmen die durchgeführten Arbeiten ab. Wenn notwendig, veranlassen wir eine Nachabnahme durch die ZÜS.

Prüfen von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen, der Anlagendokumentation und Hilfsmittel

Wir überprüfen die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, auf Sicherheit, Sauberkeit und Inhalt. Wir überprüfen die Vollständigkeit der Dokumentation und Hilfsmittel für die Personenbefreiung.

Aufzugsmodernisierung oder Neuanlage

Wir modernisieren Ihre Aufzugsanlage mit neuesten Technologien, oder installieren einen neuen Aufzug.

Wir prüfen den notwendigen Leistungsumfang mit Blick auf Sicherheit, Kosten und Werterhalt, erstellen Leistungsverzeichnisse damit Sie alle wesentlichen Betreiberpflichten erfüllen und Ihrer Verantwortung nachkommen. Außerdem begleiten wie die Montage, ZÜS- Abnahme und führen Gewähr­leistungs­abnahmen durch. Wir verfolgen die Mängelbeseitigung.

Gefährdungsbeurteilungen
nach BetrSichV und TRBS 1111

Wir führen umfassende Gefährdungs­beur­teil­ung­en durch, dokumentieren die Ergebnisse unter Berücksichtigung vom Stand der Technik. Die Betriebs­sicherheits­verordnung (BetrSichV) schreibt jedem Betreiber vor, für Aufzüge eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese Pflicht besteht für jede Art von Aufzug, um die sichere Verwendung zu gewährleisten.

Prüfen der Cybersicherheit
nach TRBS 1115- Teil 1

Als Aufzugsbetreiber sind Sie jetzt verpflichtet, mögliche Cyberbedrohungen Ihrer Aufzugs­anlage(n) zu identifizieren, Schutz­maß­nahmen zu treffen und diese in geeigneter Form zu dokumentieren. Kann keine anlagenspezifische Dokumentation vorgelegt werden, erscheint dies als Mangel in der Prüfbescheinigung Ihrer Aufzugsanlage.

Betrieb von Aufzugsanlagen
nach TRBS 3121

Wir unterweisen beauftragte Personen (ehemals Aufzugswärter) nach
TRBS 3121 3.3.2 Abs. 1-3 regelmäßige Kontrollen. Ebenfalls unterweisen wir befähigte Personen nach TRBS 3121- 3.7. zur Personenbefreiung.

Unsere Dienstleistungen

Wir sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Normen

Die Sicherheit Ihrer Anlagen sind uns ein besonderes Anliegen, daher achten wir auf die Einhaltung der Normen z.B.:

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EN81
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TRBS
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BetrSichV
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VDE
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DGUV
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MLAR
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LBO
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NAV
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VDI
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VdS

Über Matthias Brodbeck

Expertise auf einen Blick

Matthias Brodbeck blickt auf über 45 Jahre Erfahrung in der Aufzugsbranche zurück und hat sich auf unabhängige Beratungsleistungen spezialisiert. Von der Ausbildung zum Elektromechaniker über diverse Weiterbildungen zum Elektromeister und -techniker bis hin zu leitenden Managementpositionen in der Aufzugsbranche – Herr Brodbeck verfügt über umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung. Er hat Großprojekte national und international verantwortlich geleitet und erfolgreich an den Endkunden übergeben.
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Elektromechaniker-Ausbildung bei R.Stahl Aufzüge
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Elektromeister im Handwerk und in der Industrie
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Weiterbildung zum Elektrotechniker
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Eingetragener Elektrofachbetrieb bei Netzbetreibern
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45 Jahre Erfahrung in verschiedenen Positionen: Monteur, Meister, Serviceleiter, Niederlassungsleiter, Regionsleiter und Management